Inhalte des Sozialrechts
Das Sozialrecht ist ein weites Feld – und Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Dams. Anders als vielfach in der öffentlichen Wahrnehmung angenommen gilt nicht etwa: Sozialrecht gleich Bürgergeld.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Sozialgesetzbuch II, genannt Bürgergeld, sind ein wichtiger Teil des Sozialrechtes, aber eben lediglich ein Teil. Unter den Begriff Sozialrecht fällt weit mehr. Es finden sich hier zum Teil auch rechtliche Angelegenheiten, von denen der Laie dies nicht unbedingt annehmen würde.
Tatsächlich regelt das Sozialrecht in Deutschland, ausdrücklich einem Sozialstaat, vielfältige Lebenssituationen. Das fängt mit der Übernahme der Kosten einer Geburt durch die gesetzliche Krankenkasse an und geht bis zur Erstattung der Kosten für die Bestattung eines Hilfebedürftigen durch den zuständigen Träger.
Kerngebiete des Sozialrechts sind beispielsweise Fragen im Sozialversicherungsrecht zu
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente)
- Pflegeversicherung
- gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten)
- Arbeitslosengeld I
Ebenso gehört zum Sozialrecht das Existenzsicherungsrecht und allgemeine Sozialrecht, insbesondere
- das Arbeitslosengeld II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II; Bürgergeld)
- die Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit)
- das Schwerbehindertenrecht
- das Ausbildungsförderungsrecht (BAFöG, BAB)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kindergeldfragen
- Opferentschädigung
Sozialrechtliche Vorgänge können für Ihre weitere Lebensgestaltung sehr wichtig sein. Wenn Beratungsbedarf besteht, stehen wir Ihnen innerhalb der Bereiche unserer sozialrechtlichen Spezialisierung gerne zur Verfügung.