SGB II (Hartz4) – Essen ist Optionskommune

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Seit dem 01.01.2012 ist Essen eine sog. Optionskommune.

Das bedeutet, dass Essen jetzt ohne die Bundesagentur für die Betreuung vieler tausender von Hartz4 Betroffener innerhalb der Stadtgrenzen zuständig ist. Kurz: JobCenter steht drauf, Stadt Essen ist drin. Schon jetzt wird seitens Vertretern der nicht mehr beteiligten Bundesagentur für Arbeit kritisiert, Essen sei dieser Aufgabe nicht gewachsen. Ob dies stimmt, wird die nahe Zukunft zeigen.

Fest steht aber eins: Gerade in der jetzigen Zeit der Veränderungen beim JobCenter sollten alle von Hartz4 Betroffenen besonders gründlich überprüfen (lassen), ob auch tatsächlich Leistungen in zutreffender Höhe gewährt werden. Entgegen der verbreiteten Meinung, ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt sei “zu teuer” haben Betroffene regelmäßig einen Anspruch auf Beratungshilfe. Das heisst: Sie selber müssen für Ihre Beratung nicht bezahlen. Auf den vom Gesetzgeber vorgesehenen Eigenanteil von zehn Euro für die Beratung verzichte ich aktuell, um keine unnötigen Hürden aufzubauen. Wenn Sie also Beratungsbedarf zum SGB II haben, vereinbaren sie bitte einfach einen Termin mit mir. Ich muss Sie lediglich bitten, auf jeden Fall Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit zu bringen.

Gerade bei den Themen Wohnkosten, Mehrbedarf für Warmwasser bei Nutzung von Durchlauferhitzern und auch bei der Anrechnung von Nebeneinkommen stehen den Leistungsberechtigten und auch mir spannende Zeiten bevor. Eine rechtzeitige Beratung hilft Ihnen, Nachteile zu vermeiden! Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht

Aktualisiert (Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 18:50 Uhr)