SGB II (Hartz4) – Dienstanweisungen in Essen

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Regeln muss es für alle geben. Auch für diejenigen, die in Essen über die Zahlungen an Leistungsberechtigte nach SGB II – Hartz4 Bezieher – entscheiden. Intern dienen solche „Dienstanweisungen“ den Sachbearbeitern des JobCenters der Stadt Essen zur Entscheidungsfindung und sorgen dafür, dass vergleichbare Fälle auch einheitlich gehandhabt werden. „Intern“ sollen solche Regelungen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht bleiben, deshalb hat jeder Bürger das Recht, nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichung geeigneter Informationen von der Verwaltung zu verlangen. Hierzu hat die Verwaltung dann in der Regel einen Monat Zeit.

Bereits im Dezember habe ich bei der Stadt Essen einen entsprechenden Antrag auf Veröffentlichung der Regelungen gestellt, die ab dem 01.01.2012 für die Bearbeitung von Anliegen Leistungsberechtigter im Hartz4-Bezug gelten. Sowohl für die Beratungspraxis als auch für die Betroffenen ist es wichtig, die Art und Weise, wie die Dinge zukünftig beim neuen zugelassenen kommunalen Träger, der Optionskommune Essen, gehandhabt werden, zu kennen.

Mit Post vom 05. Januar 2012, am letzten Tag der gesetzlichen Monatsfrist, ist eine erste Reaktion der Stadt Essen erfolgt. In der übersandten Zwischennachricht treten erstaunliche Dinge zu Tage. Angeblich ist ein grosser Teil der beantragten Informationen bereits so veröffentlicht, wie er für die Sachbearbeitung in der Stadt Essen genutzt werden soll. Man verwende die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Diese stünden im Internet. So weit, so wahr, so erstaunlich. Schließlich hat Essen den Weg zur Optionskommune, also einer Stadt, die sich im Alleingang um Vermittlung und Betreuung von Hartz4-Berechtigten kümmert – ohne die Bundesagentur für Arbeit – gewählt, weil man dort überzeugt ist, es alleine besser zu können.

Zu dieser Ansicht der Stadt Essen passt es schlecht, wenn nach geraumer Vorlaufzeit mitgeteilt wird, dass man weiter nach den internen Regelungen der Bundesagentur verfahre. Was genau macht die Stadt Essen besser, wenn sie die Dinge noch nichteinmal anders macht?

Wenn in der Zwischennachricht davon die Rede ist, dass noch geprüft werde ob „ergänzende Regelungen des JobCenter Essen ebenso Öffentlichkeitsgehalt besitzen und wenn ja, wie sie dann öffentlich gemacht werden“, dann kann man dies nur noch schwer ernst nehmen. Die gesamten Regelungen zu den Kosten der Unterkunft, sprich Miete, sind und waren bereits zuvor den Regelungen der Stadt Essen unterworfen. Hierzu gibt es keine nennenswerten Regelungen der Bundesagentur. Mehr „Öffentlichkeitsgehalt“, jedenfalls für die Betroffenen, geht nicht. Zur Frage, wie man veröffentlicht, drängt sich das Internet geradezu auf. Weit interessanter ist die Frage nach dem „Wann?“ Die gesetzliche Frist zur Veröffentlichung ist bereits verstrichen und dieser Umstand kann auch nicht damit entschuldigt werden, dass man von organisatorischen Problemen, deren nötige Bewältigung seit Monaten bekannt war, überrascht wurde. Auch Weihnachten und der Jahreswechsel kamen nicht überraschend. Nach hiesiger Kenntnis finden sie jedes Jahr statt.

Aktualisiert (Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 20:00 Uhr)