Rechtsanwaltsgebühren, Beratungskosten und Hilfsmöglichkeiten

Zunächst einmal die gute Nachricht: Rechtsberatung ist erschwinglich, für jeden. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten für eine Rechtsberatung selber aufzubringen, können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort Beratungshilfe beantragen. Dort können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungshilfeschein erhalten. In echten Notfällen beantragen wir nach telefonischer Rücksprache die Beratungshilfe für Sie. An Kosten kommen bei bewilligter Beratungshilfe lediglich 15 Euro Selbstbeteiligung auf Sie zu.

Sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, können wir für Sie bei eher geringem Einkommen beim Gericht oft kostenlos Prozesskostenbeihilfe beantragen. Amtliche Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenbeihilfe gibt es unter dieser Seite.

Aber auch ohne staatliche Förderung sollten Sie von Beginn an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn der Gegner diese nicht erstatten muss. Falls Ihre rechtlichen Fragen in einem einzigen Gespräch geklärt werden können, handelt es sich um eine Erstberatung. Für Privatpersonen sind die Kosten der Erstberatung auf bis zu 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt, dieser Höchstbetrag ist aber nicht in jedem Fall zu zahlen. Wenn Sie uns in der gleichen Angelegenheit weiter beauftragen wird die Gebühr für die Erstberatung auf die folgenden Kosten angerechnet.

Im Übrigen richten sich die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Unterschieden wird danach, ob der Rechtsanwalt beratend, außergerichtlich oder vor Gericht für Sie tätig wird. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom finanziellen oder ideellen Wert, um den es in der Auseinandersetzung geht. In vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten gilt eine andere gesetzliche Regelung, hier hat der Gesetzgeber einen festen Gebührenrahmen vorgegeben.

Jederzeit besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Abgerechnet wird dann beispielsweise pauschal oder nach Zeitaufwand. Über die Möglichkeiten der Gebührengestaltung in Ihrem speziellen Fall informieren wir Sie gerne im Rahmen des ersten Beratungsgespräches – sprechen Sie uns an.